Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.09.2020 - I-21 U 92/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Anspruch auf Architektenhonorar Behauptete Mängel von Planungsleistungen und Überwachungsleistungen Geänderte Planung
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Planungsmangel (noch) nicht im Bauwerk verkörpert: Architekt darf nachbessern!
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Besprechungen u.ä.
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Planungsmangel (noch) nicht im Bauwerk verkörpert: Architekt darf nachbessern! (IBR 2021, 422)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 09.07.2019 - 9 O 200/17
- OLG Hamm, 26.08.2020 - 21 U 92/19
- OLG Hamm, 22.09.2020 - I-21 U 92/19
- BGH, 11.02.2021 - VII ZR 167/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- LG Dortmund, 17.08.2017 - 2 O 300/16
Unfallflucht mit Ferrari - Vollkasko muss nichts zahlen!
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
In einem von der Fa. C gegen den Beklagten eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hagen erging unter dem Az. 2 O 300/16 ein Beschluss vom 7.12.2016 (Bl. 19-20 BA), wonach eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek in Höhe von 125.979,22 EUR eingetragen werden sollte.Das Landgericht hat die Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem LG Hagen, 2 O 300/16, beigezogen (Bl. 469R) und den Beklagten darauf hingewiesen, dass Grundleitungen in den Schreiben vom 8.7.2015 und vom 5.8.2016 thematisiert waren, eine Kündigung aber erst einige Zeit später ausgesprochen wurde.
- BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Demgegenüber käme vor einer Mängelbeseitigung eine Bemessung des Schadens anhand fiktiver Mängelbeseitigungskosten nicht in Betracht (BGH NZBau 2018, 201, 203;… Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, a.a.O. Rn. 341, 397). - BGH, 07.02.2019 - VII ZR 63/18
Ersatz für entstandene Schäden aufgrund eines Werkmangels mit dem …
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Der Ersatz sonstiger Schäden im Sinne des § 280 I BGB setzt dagegen keine vorhergehende Nachfristsetzung an den Unternehmer voraus (BGH NJW 2019, 1867, 1868 [Rn. 32]).
- BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02
Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Die Beurteilung, wie die Architektenleistung zu vergüten ist, wenn Teilleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht sind, bestimmt sich nicht nach der HOAI, sondern nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB, wobei der Honoraranspruch ganz oder teilweise nur dann entfällt, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH, BauR 2004, 1640; BauR 2005, 400; BauR 2005, 588). - BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03
Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und …
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Die Beurteilung, wie die Architektenleistung zu vergüten ist, wenn Teilleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht sind, bestimmt sich nicht nach der HOAI, sondern nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB, wobei der Honoraranspruch ganz oder teilweise nur dann entfällt, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH, BauR 2004, 1640; BauR 2005, 400; BauR 2005, 588). - BGH, 16.02.2017 - VII ZR 242/13
Architektenvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über ein Selbsteintrittsrecht des …
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass der Architekt im Hinblick auf Mängel seiner Planungs- oder Überwachungsleistungen, die sich bereits im Bauwerk realisiert haben, Schadensersatz neben der Leistung schuldet und im Grundsatz kein Selbsteintrittsrecht hat (BGH NZBau 2017, 555, 557). - BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98
Zahlung der letzten Rate nach Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Bestünde aber ein auf die Erstattung solcher Mehrkosten gerichteter Gewährleistungsanspruch, um den Beklagten im Ergebnis wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, in der er sich infolge ordnungsgemäßer Erfüllung befunden hätte, wäre gleichzeitig auch der volle Werklohn für die vollständige und mangelfreie Werkleistung geschuldet (vgl. BGH NZBau 2000, 243; OLG Düsseldorf, NZBau 2017, 280, 281). - OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 U 134/16
Zulässigkeit der Aufrechnung mit Restwerklohnansprüchen des Unternehmers gegen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Bestünde aber ein auf die Erstattung solcher Mehrkosten gerichteter Gewährleistungsanspruch, um den Beklagten im Ergebnis wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, in der er sich infolge ordnungsgemäßer Erfüllung befunden hätte, wäre gleichzeitig auch der volle Werklohn für die vollständige und mangelfreie Werkleistung geschuldet (vgl. BGH NZBau 2000, 243; OLG Düsseldorf, NZBau 2017, 280, 281). - BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Die Beurteilung, wie die Architektenleistung zu vergüten ist, wenn Teilleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht sind, bestimmt sich nicht nach der HOAI, sondern nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB, wobei der Honoraranspruch ganz oder teilweise nur dann entfällt, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH, BauR 2004, 1640; BauR 2005, 400; BauR 2005, 588). - BGH, 01.02.1990 - VII ZR 150/89
Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung: Anspruch des Hauptunternehmers gegen den …
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 92/19
Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Abrechnung noch nicht möglich ist, weil die Kosten der Mangelbeseitigung noch nicht beziffert werden können, wobei dies durch den Besteller darzulegen und ggf. zu beweisen ist (BGH NJW 1990, 1475, 1476;… Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 5. Teil Rn. 348).
- OLG Dresden, 12.12.2023 - 4 U 1049/23
Nutzerkonto; soziales Netzwerk; Deaktivierung; Wiederherstellung; Schaden
Die Beweislast für den Kündigungsgrund liegt beim Kündigungsberechtigten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2020 - 21 U 92/19 - juris).